Lerntherapie:
- Unter bestimmten Bedingungen kann die Finanzierung der außerschulischen Förderung durch das Jugendamt übernommen werden. (im Rahmen des § 35a des SGB)
- Selbstzahler
Für weitere Informationen zur Kostenübernahme nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Gerne lade ich Sie zu einem kostenlosen Beratungsgespräch ein.