Verordnungswege - Lerntherapie:

Informationen zu Kostenübernahme & Co.

Lerntherapie:

  • Unter bestimmten Bedingungen kann die Finanzierung der außerschulischen Förderung durch das Jugendamt übernommen werden. (im Rahmen des § 35a des SGB)
  • Selbstzahler
    Für weitere Informationen zur Kostenübernahme nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Gerne lade ich Sie zu einem kostenlosen Beratungsgespräch ein.
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